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 Tierversuche
sind grundsätzlich
bewilligungspflichtig.
Aber:
Alle Versuche, die wissenschaftlich Sinn machen, müssen bewilligt werden. Zu
einer ethischen Abwägung
kommt es nicht.
 Die Freiheit
der Wissenschaft ist nämlich durch die Verfassung geschützt -
die Tiere nicht.
Wäre
Tierschutz im Verfassungsrang, müsste es zu einer ethischen Evaluierung
von Tierversuchen
kommen.

In Deutschland wurden, seit dort Tierschutz in der Verfassung steht,
bereits aus diesem Grund besonders grausame Versuche zurückgewiesen.
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