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Tierversuche sind grundsätzlich bewilligungspflichtig.
Aber: Alle Versuche, die wissenschaftlich Sinn machen, müssen bewilligt werden. Zu einer ethischen Abwägung kommt es nicht.
Die Freiheit der Wissenschaft ist nämlich durch die Verfassung geschützt - die Tiere nicht.
Wäre Tierschutz im Verfassungsrang, müsste es zu einer ethischen Evaluierung von Tierversuchen kommen.
In Deutschland wurden, seit dort Tierschutz in der Verfassung steht, bereits aus diesem Grund besonders grausame Versuche zurückgewiesen.

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