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Tierschutz in die Verfassung - die zentrale Forderung der österreichischen Tierschutzbewegung
Schon vor 12 Jahren forderten 460.000 ÖsterreicherInnen im Rahmen des Tierschutzvolksbegehrens, dass Tierschutz als Staatszielbestimmung in die Verfassung aufgenommen werden möge. Vor 4 Jahren, im Mai 2004, unterstützten ALLE Parteien einstimmig im Parlament den Antrag, dass Tierschutz in die Verfassung aufgenommen werden sollte.
Wir TierschützerInnen wollen nicht mehr länger von der Politik hingehalten werden. Darum haben sich nun fast alle österreichischen Tierschutz-Organisationen (siehe Liste der unterstützenden Organisationen) zur Initiative "Tierschutz in die Verfassung - JETZT" zusammengeschlossen, um gemeinsam die Politik an das gegebene Versprechen zu erinnern.
Volksbegehren 1996 |
460.000 BürgerInnen fordern, dass Tierschutz
in die Verfassung aufgenommen werden soll |
Petition an den Bundeskanzler 2004 |
70 ProponentInnen aus Kultur und Wissenschaft fordern, dass
Tierschutz in die Verfassung aufgenommen werden soll |
Österreichischer Nationalrat am
27. Mai 2004 |
ALLE Parteien nehmen einstimmig einen Entschließungsantrag
an, wonach Tierschutz in die Verfassung aufgenommen werden
soll |
Nationalratswahl 2006 |
ALLE Parteien geben an, dass sie weiterhin dafür eintreten,
dass Tierschutz in die Verfassung aufgenommen werden soll |
Tierschutz in die Verfassung - Warum?
Die Verfassung ist die Grundlage des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft. Sie legt die Grundwerte fest, auf die wir uns in der Gesellschaft geeinigt haben. Tierschutz ist schon längst ein solcher Grundwert und muss daher endlich in der Verfassung verankert werden.
Was bringt Tierschutz in der Verfassung?
Was als Wertekonsens in der Verfassung steht, muss von allen Verantwortlichen in der Gesellschaft beachtet werden und in alle Entscheidungen einfließen, wie z.B.
- Entscheidungen von Gerichten, wie bestehende Gesetze interpretiert werden
- Beschlussfassungen von neuen Gesetzen im Parlament
- Vollzug von Gesetzen durch die Exekutive
- Genehmigungen von Tierversuchen
- Ausmaß der Förderung von Tierschutz durch die öffentliche Hand (z.B. Tierheime)
Das bedeutet konkret?
- Tierversuche
Die Genehmigungskommission für Tierversuche kennt keine ethischen Ablehnungskriterien. Mit Tierschutz in der Verfassung würde Ethik eine Rolle spielen müssen. In Deutschland wurden genau deshalb bereits besonders grausame Tierversuche verboten.
- Betäubungsloses Schächten
Wenn Tierschutz neben Religionsfreiheit bereits in der Verfassung
verankert gewesen wäre, dann hätte das Verbot
des betäubungslosen Schächtens in Tirol nicht
aufgehoben werden können.
- Singvogelfang
Der Verfassungsgerichtshof hat das Verbot wildgefangene Singvögel auszustellen aufgehoben. Mit Tierschutz in der Verfassung hätte der Tierschutz Vorrang vor der Tradition gehabt.
- Kunst
Immer wieder gibt es Kunstaktionen, die aus Sicht des Tierschutzes
inakzeptabel sind: Seien es Goldfische im Mixer, wobei
es den AusstellungsbesucherInnen überlassen bleibt, ob
sie den Mixer anschalten oder nicht, ein verhungernder
Hund oder Tiertötungen im Rahmen von Orgien-Mysterienspielen.
Solange Tierschutz nicht ebenso wie die Freiheit der Kunst
als Staatsziel anerkannt ist, wird es hier nie zu einer
angemessenen Berücksichtigung der Interessene der Tiere
kommen.
- EU und Tierschutz
Strengere österreichische Tierschutzbestimmungen sind laufend in Gefahr durch
die EU aufgehoben zu werden. Das strenge österreichische Tiertransportgesetz
wurde etwa zu Fall gebracht, weil es den freien Warenverkehr
nach Ansicht der Verantwortlichen übermäßig erschwert hätte. Auch andere österreichische
Tierschutzgesetze wurden und werden durch die EU bedroht. Z.B.
das Verbot von Wildtieren im Zirkus oder das Verbot Stachelhalsbänder in
Verkehr zu bringen. Tierschutz in der Verfassung wäre ein deutliches Signal
der gesellschaftlichen Aufwertung von Tierschutz, und es würde damit der
EU viel schwieriger gemacht, österreichische
Tierschutzgesetze aufzuheben.
Deutschland und die Schweiz haben bereits Tierschutz in der Verfassung verankert
Unsere Nachbarländer Deutschland, die Schweiz und Slowenien haben
Tierschutz bereits in der Verfassung verankert. Auch das Bundesland
Salzburg hat Tierschutz in der Landesverfassung aufgenommen.
Breite Unterstützung der Bevölkerung
Bereits beim Tierschutzvolksbegehren 1996 haben 460.000 Menschen für Tierschutz in die Verfassung unterschrieben. Eine von der EU-Kommission im Juni 2005 in Auftrag gegebene Umfrage, das Eurobarometer, ergab, dass 86% der ÖsterreicherInnen die Aussage "Wir haben die Pflicht die Rechte der Tiere um jeden Preis zu schützen" bejahen. Im Gegenzug wiedersprachen nur 10% der ÖsterreicherInnen dieser Aussage.
Ein deutlicher Beweis dafür, dass der Schutz der Tiere schon längst einen sehr hohen gesellschaftlichen Wert darstellt.
Höchste Zeit also für Tierschutz in die Verfassung. Worauf wartet die Politik noch?
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Die Verwendung
von Wildtieren im Zirkus ist in Österreich verboten - und das aus
gutem Grund.
 Dieses
österreichische Tierschutzgesetz wird durch die EU bedroht, die darin eine Verletzung der
"Dienstleistungsfreiheit" sieht.
Eine Aufwertung des Tierschutzes durch eine entsprechende Staatszielbestimmung,
würde es der EU erheblich schwerer machen, österreichische Tierschutzgesetze
auszuhebeln.
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