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Tierschutz in die Verfassung - die zentrale Forderung der österreichischen Tierschutzbewegung

Schon vor 12 Jahren forderten 460.000 ÖsterreicherInnen im Rahmen des Tierschutzvolksbegehrens, dass Tierschutz als Staatszielbestimmung in die Verfassung aufgenommen werden möge. Vor 4 Jahren, im Mai 2004, unterstützten ALLE Parteien einstimmig im Parlament den Antrag, dass Tierschutz in die Verfassung aufgenommen werden sollte.

Wir TierschützerInnen wollen nicht mehr länger von der Politik hingehalten werden. Darum haben sich nun fast alle österreichischen Tierschutz-Organisationen (siehe  Liste der unterstützenden Organisationen) zur Initiative "Tierschutz in die Verfassung - JETZT" zusammengeschlossen, um gemeinsam die Politik an das gegebene Versprechen zu erinnern.

Volksbegehren 1996
460.000 BürgerInnen fordern, dass Tierschutz in die Verfassung aufgenommen werden soll
Petition an den Bundeskanzler 2004
70 ProponentInnen aus Kultur und Wissenschaft fordern, dass Tierschutz in die Verfassung aufgenommen werden soll
Österreichischer Nationalrat am 27. Mai 2004
ALLE Parteien nehmen einstimmig einen Entschließungsantrag an, wonach Tierschutz in die Verfassung aufgenommen werden soll
Nationalratswahl 2006
ALLE Parteien geben an, dass sie weiterhin dafür eintreten, dass Tierschutz in die Verfassung aufgenommen werden soll

Tierschutz in die Verfassung - Warum?

Die Verfassung ist die Grundlage des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft. Sie legt die Grundwerte fest, auf die wir uns in der Gesellschaft geeinigt haben. Tierschutz ist schon längst ein solcher Grundwert und muss daher endlich in der Verfassung verankert werden.

Was bringt Tierschutz in der Verfassung?

Was als Wertekonsens in der Verfassung steht, muss von allen Verantwortlichen in der Gesellschaft beachtet werden und in alle Entscheidungen einfließen, wie z.B.

  • Entscheidungen von Gerichten, wie bestehende Gesetze interpretiert werden
  • Beschlussfassungen von neuen Gesetzen im Parlament
  • Vollzug von Gesetzen durch die Exekutive
  • Genehmigungen von Tierversuchen
  • Ausmaß der Förderung von Tierschutz durch die öffentliche Hand (z.B. Tierheime)

Das bedeutet konkret?

  • Tierversuche
    Die Genehmigungskommission für Tierversuche kennt keine ethischen Ablehnungskriterien. Mit Tierschutz in der Verfassung würde Ethik eine Rolle spielen müssen. In Deutschland wurden genau deshalb bereits besonders grausame Tierversuche verboten.
  • Betäubungsloses Schächten
    Wenn Tierschutz neben Religionsfreiheit bereits in der Verfassung verankert gewesen wäre, dann hätte das Verbot des betäubungslosen Schächtens in Tirol nicht aufgehoben werden können.
  • Singvogelfang
    Der Verfassungsgerichtshof hat das Verbot wildgefangene Singvögel auszustellen aufgehoben. Mit Tierschutz in der Verfassung hätte der Tierschutz Vorrang vor der Tradition gehabt.
  • Kunst
    Immer wieder gibt es Kunstaktionen, die aus Sicht des Tierschutzes inakzeptabel sind: Seien es Goldfische im Mixer, wobei es den AusstellungsbesucherInnen überlassen bleibt, ob sie den Mixer anschalten oder nicht, ein verhungernder Hund oder Tiertötungen im Rahmen von Orgien-Mysterienspielen. Solange Tierschutz nicht ebenso wie die Freiheit der Kunst als Staatsziel anerkannt ist, wird es hier nie zu einer angemessenen Berücksichtigung der Interessene der Tiere kommen.
  • EU und Tierschutz
    Strengere österreichische Tierschutzbestimmungen sind laufend in Gefahr durch die EU aufgehoben zu werden. Das strenge österreichische Tiertransportgesetz wurde etwa zu Fall gebracht, weil es den freien Warenverkehr nach Ansicht der Verantwortlichen übermäßig erschwert hätte. Auch andere österreichische Tierschutzgesetze wurden und werden durch die EU bedroht. Z.B. das Verbot von Wildtieren im Zirkus oder das Verbot Stachelhalsbänder in Verkehr zu bringen. Tierschutz in der Verfassung wäre ein deutliches Signal der gesellschaftlichen Aufwertung von Tierschutz, und es würde damit der EU viel schwieriger gemacht, österreichische Tierschutzgesetze aufzuheben.

Deutschland und die Schweiz haben bereits Tierschutz in der Verfassung verankert

Unsere Nachbarländer Deutschland, die Schweiz und Slowenien haben Tierschutz bereits in der Verfassung verankert. Auch das Bundesland Salzburg hat Tierschutz in der Landesverfassung aufgenommen.

Breite Unterstützung der Bevölkerung

Bereits beim Tierschutzvolksbegehren 1996 haben 460.000 Menschen für Tierschutz in die Verfassung unterschrieben. Eine von der EU-Kommission im Juni 2005 in Auftrag gegebene Umfrage, das Eurobarometer, ergab, dass 86% der ÖsterreicherInnen die Aussage "Wir haben die Pflicht die Rechte der Tiere um jeden Preis zu schützen" bejahen. Im Gegenzug wiedersprachen nur 10% der ÖsterreicherInnen dieser Aussage.

Ein deutlicher Beweis dafür, dass der Schutz der Tiere schon längst einen sehr hohen gesellschaftlichen Wert darstellt.

Höchste Zeit also für Tierschutz in die Verfassung. Worauf wartet die Politik noch?

Die Verwendung von Wildtieren im Zirkus ist in Österreich verboten - und das aus gutem Grund.
Dieses österreichische Tierschutzgesetz wird durch die EU bedroht, die darin eine Verletzung der "Dienstleistungsfreiheit" sieht.
Eine Aufwertung des Tierschutzes durch eine entsprechende Staatszielbestimmung, würde es der EU erheblich schwerer machen, österreichische Tierschutzgesetze auszuhebeln.

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