Bereits beim Tierschutzvolksbegehren 1996
haben 460.000 ÖsterreicherInnen die Forderung nach
Tierschutz als Staatsziel in der Bundesverfassung unterstützt.
Am 27. Mai 2004 gab es dazu einen einstimmig angenommenen
Entschließungsantrag aller Parteien im Parlament,
der bisher nicht umgesetzt wurde. Anlässlich der Nationalratswahlen
im Oktober 2006 haben ausnahmslos alle Parteien im Vorfeld
versprochen, zu diesem Beschluss weiterhin zu stehen und
für Tierschutz in die Bundesverfassung einzutreten.
DIESES VERSPRECHEN WURDE BISHER NICHT EINGEHALTEN! Eine Reihe anderer Länder haben Tierschutz bereits
in die Verfassung aufgenommen, wie z.B. Deutschland und die
Schweiz. Tierschutz ist auch in der Landesverfassung von
Salzburg verankert. Die Verfassung spiegelt den Grundkonsens
in unserer Gesellschaft wider. Die in ihr formulierten Staatsziele
wirken sich als Ermessungsgrundlage auf die Interpretation
aller Gesetze aus, jedes Gerichtsurteil muss sich am Wertekonsens
der Verfassung orientieren. Tierschutz ist heute in der Gesellschaft
zweifellos von so hohem Wert, dass es höchste Zeit ist,
ihn als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. Die unterzeichnenden Personen fordern daher:
Tierschutz muss im Wortlaut des Entschließungsantrags
vom 27. Mai 2004 als Staatsziel in die Bundesverfassung
aufgenommen werden: "Die Gesellschaft schützt
das Leben und das Wohlbefinden der Tiere aus der besonderen
Verantwortung
des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf."
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