Online-Petition "Tierschutz in die Verfassung"

2245 Personen unterzeichneten die Petition bisher.

 

Bereits beim Tierschutzvolksbegehren 1996 haben 460.000 ÖsterreicherInnen die Forderung nach Tierschutz als Staatsziel in der Bundesverfassung unterstützt. Am 27. Mai 2004 gab es dazu einen einstimmig angenommenen Entschließungsantrag aller Parteien im Parlament, der bisher nicht umgesetzt wurde. Anlässlich der Nationalratswahlen im Oktober 2006 haben ausnahmslos alle Parteien im Vorfeld versprochen, zu diesem Beschluss weiterhin zu stehen und für Tierschutz in die Bundesverfassung einzutreten.

DIESES VERSPRECHEN WURDE BISHER NICHT EINGEHALTEN!

Eine Reihe anderer Länder haben Tierschutz bereits in die Verfassung aufgenommen, wie z.B. Deutschland und die Schweiz. Tierschutz ist auch in der Landesverfassung von Salzburg verankert. Die Verfassung spiegelt den Grundkonsens in unserer Gesellschaft wider. Die in ihr formulierten Staatsziele wirken sich als Ermessungsgrundlage auf die Interpretation aller Gesetze aus, jedes Gerichtsurteil muss sich am Wertekonsens der Verfassung orientieren. Tierschutz ist heute in der Gesellschaft zweifellos von so hohem Wert, dass es höchste Zeit ist, ihn als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen.

Die unterzeichnenden Personen fordern daher:

Tierschutz muss im Wortlaut des Entschließungsantrags vom 27. Mai 2004 als Staatsziel in die Bundesverfassung aufgenommen werden: "Die Gesellschaft schützt das Leben und das Wohlbefinden der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf."


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Kunstinstallation "Goldfische im Mixer": Den BesucherInnen wird überlassen, ob sie den Mixer einschalten wollen oder nicht.
Im Rahmen einer Kunstaktion lässt der Künstler Guillermo Vargas einen Hund absichtlich verhungern.
Aktionskunst mit Tieren im Rahmen des Orgien-Mysterien-Theaters
Die Freiheit der Kunst ist durch die Verfassung geschützt - Tiere nicht.

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